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1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des
Vertragspartners
1.1
Nordwelt marketing, vertreten durch Jorid Thomsen, und Nordwelt digital,
vertreten durch Roland Reimer, (nachfolgend Nordwelt genannt) erbringen
alle unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart
werden.
1.2
Nordwelt ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des
Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der
Interessen von Nordwelt für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur
Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht
binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Nordwelt verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die
Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des Kunden erkennt Nordwelt nicht an, es sei denn, diesen wurde
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch dann ausschließlich, wenn Nordwelt in Kenntnis entgegenstehender AGB
des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer
Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des
Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie
die DENIC-Direktpreisliste
1.5
Nordwelt kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder
mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den
Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern Nordwelt ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat,
geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit
genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen
und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko
dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen
und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben
vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden
erst durch Gegenzeichnung seitens Nordwelt wirksam.
3. Leistungspflichten
3.1
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen,
ist die Nutzung des Nordwelt Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s
beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die
Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über
einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch
mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung
findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung
ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über
einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte
Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des
jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm
überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem
von Nordwelt bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den Nordwelt
Internet-Zugang nutzt.
3.2
Nordwelt gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von Nordwelt liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter
etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Nordwelt kann den Zugang
zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes,
die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten dies erfordern.
3.3
Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von zwei
Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt
sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden
Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die
Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend
Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend
Byte.
3.4
Innerhalb eines bei Nordwelt gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eine
eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens einstellen, an dem der
Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder dessen Geschäftsführung dem Kunden
obliegt.
3.5.
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die
Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten,
Domainrückkauf
4.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Nordwelt im
Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur
Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Nordwelt hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss. Nordwelt übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden
und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben.
4.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden
oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Nordwelt, deren
Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe
von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen
frei.
4.3
Der Kunde ist verpflichtet, Nordwelt einen etwaigen Verlust seiner Domain
unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner
Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Nordwelt unverzüglich
über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten,
Anfragen von Nordwelt über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu
beantworten und Nordwelt das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den
Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht
unbillig beeinträchtigt.
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der
von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden
nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von
Nordwelt mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
5.2
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte
gelieferte Ware Eigentum von Nordwelt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in
Verzug, kann Nordwelt, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware
zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden
angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1
Der Kunde erhält von Nordwelt für die Vertragsdauer ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde
von Nordwelt für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die
nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der
Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen
(Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit
anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus
maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen
Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Programmhersteller.
6.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses
Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das
Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des
Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf
einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich
zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert
ist, gilt als nicht genutzt.
6.3
Die von Nordwelt erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit
der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum
Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der
Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert,
dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die
unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die
Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen
übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen
vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer
gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.
6.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und
hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern
das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Nordwelt nicht verändern
oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer
Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu
übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile)
oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht
durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er
ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen zu vergeben.
6.5
Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit
Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen,
eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen,
die der Kunde von Nordwelt erhalten hat. Der Kunde löscht alle
gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen
vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Nordwelt bestehen über
eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
6.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis
6.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Nordwelt unter Ausschluss
der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR
2.500,00.
7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und
Rücktritt
7.1
Nordwelt ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder
Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
7.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Nordwelt
oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
7.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das
Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Nordwelt mit einer Frist
von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten
zum Monatsende gekündigt werden. Ist Vertragsgegenstand ein
Webhosting-Tarif, ein Ready-to-run-Server, ein Root-Server, ein Shop, ein
MS Sharepoint- oder Exchange-Tarif oder ein DSL-Tarif, so kann der Kunde
vom Vertrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn
zurücktreten. Der Kunde kann dann, wenn er einen DSL-Tarif mit
T-DSL-Neuanmeldung bestellt hat, von diesem Vertrag nur zusammen mit dem
Kaufvertrag über Hardware sofern solche erworben wurde zurücktreten. In
allen anderen Fällen gilt das Rücktrittsrecht bei der Leistung DSL
lediglich für die Grundgebühren, nicht aber für sonstige Leistungen wie
die Aktivierung des Anschlusses bei der Deutschen Telekom sowie für
erworbene Hardware. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist
zurück, wird Nordwelt alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten
Entgelte mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten an diesen
zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde. Darüber
hinaus gilt Ziffer 7.8 entsprechend.
7.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden
eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach
Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter
Berücksichtigung der in Ziffer 7.3 geregelten Frist möglich.
7.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Nordwelt insbesondere dann
vor, wenn der Kunde
• bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf
bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem
Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
• bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der
Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
• schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.1, 6., 12.1, 12.2, 13.1 bzw.
13.4 geregelten Pflichten verstößt,
• trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so
umgestaltet, dass sie den in Ziffer 13.5 geregelten Anforderungen genügen
oder
• schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien
verstößt.
7.6
Im Falle der von Nordwelt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund
ist Nordwelt berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller
monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter
Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu
verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Nordwelt überhaupt kein
Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger
ist als dieser Betrag.
7.7
Für den Fall, dass Nordwelt nach den Bestimmungen der jeweiligen
Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer
Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Nordwelt
berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen
außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
7.8
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach
Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt
hat, ist Nordwelt berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach
Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der
Registrierung.
7.9
Werden von Dritten gegenüber Nordwelt Ansprüche wegen tatsächlicher oder
behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 12.2 geltend gemacht, ist
Nordwelt berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des
Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
7.10
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains,
soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines
Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden
auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne
Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains
erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die
Kündigung durch Nordwelt verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für
andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte
Optionen.
7.11
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche
auch durch Telefax als gewahrt gilt.
8. Preise und Zahlung
8.1
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine
Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich,
das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche
Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur
Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des
Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt
aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat
der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer
ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Nordwelt für die
Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Nordwelt von Kosten und
Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden
Pflichten entstehen.
8.2
Nordwelt ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu
erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die
Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht
binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Nordwelt
verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise.
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Nordwelt
die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
Im Verzugsfall berechnet Nordwelt Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich
und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des
Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in
jedem Fall der Mindestzins.
8.3
Nordwelt stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR
100,00 pro Monat werden halb- oder vierteljährlich im Voraus berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung
fällig. Der Kunde ermächtigt Nordwelt, die von ihm zu leistenden Zahlungen
zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei
Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Nordwelt EUR
9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
8.4
Nordwelt ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung
der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.5
Gegen Forderungen von Nordwelt kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Gewährleistung
9.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann Nordwelt Computer, Zusatzgeräte und
Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte
Gegenstände gehen in das Eigentum von Nordwelt über, soweit die
entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Nordwelt standen.
9.2
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf
etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen.
Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber
hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter
Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige
des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem
Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die
bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar
waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die
unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware
in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.3
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert
Nordwelt kostenlos Ersatz. Nordwelt ist berechtigt, nach seiner Wahl statt
der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Nordwelt ist verpflichtet,
sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei
Nordwelt auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages
oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu
verlangen.
9.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen
Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
9.5
Der Kunde hat Nordwelt bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften
zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere
vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig
zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
10. Rechte Dritter
Nordwelt wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus
einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch
Nordwelt in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem
Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen,
wenn der Kunde Nordwelt von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich
benachrichtigt hat und Nordwelt alle technischen und rechtlichen
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
Vorgenannte Verpflichtungen von Nordwelt entfallen, wenn Ansprüche Dritter
darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen
mit nicht von Nordwelt gelieferter Hardware oder Programmen genutzt
werden.
11. Haftung
11.1
Für Schäden haftet Nordwelt nur dann, wenn Nordwelt oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Nordwelt oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Nordwelt auf solche typische
Schäden begrenzt, die für Nordwelt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vernünftigerweise voraussehbar waren.
11.2
Die Haftung von Nordwelt wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt
unberührt.
11.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV)
bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte
als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner
Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine
darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen
kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste
angeboten werden. Der Kunde stellt Nordwelt von allen Ansprüchen frei, die
auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
12.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie
der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die
guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der
Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung
gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die
pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows
etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von
Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Nordwelt
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten:
fünftausendfünfzig Euro).
12.3
Nordwelt ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf
eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen
oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist
Nordwelt berechtigt, den Tarif zu sperren. Nordwelt wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
13. Pflichten des Kunden
13.1
Der Kunde sichert zu, dass die Nordwelt mitgeteilten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, Nordwelt jeweils unverzüglich über
Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von
Nordwelt binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
• Name und postalische Anschrift des Kunden,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie,
• falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen
des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser
Server.
13.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Nordwelt
behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche
Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen
Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die
Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
13.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Nordwelt zum Zwecke des Zugangs zu deren
Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten
sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches
zur Identifizierung seiner Person gegenüber Nordwelt bei Abgabe von
Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die
bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden,
gelten gegenüber Nordwelt widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der
jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des
Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Nordwelt
nutzen, haftet der Kunde gegenüber Nordwelt auf Nutzungsentgelt und
Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt,
nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Nordwelt abgelegt
sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat
eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von
Arbeiten von Nordwelt oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder
Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes
Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten
Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies
gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der
Pflege von Nordwelt erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige
Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems
beseitigen kann.
13.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
13.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass
eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine
hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel
Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Nordwelt ist berechtigt,
Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff
durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Nordwelt wird den
Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Nordwelt wird
die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Nordwelt
nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen
Anforderungen genügen.
13.6
Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive-
Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer
wird Nordwelt im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des
Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung
gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe
sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
13.7
Der Kunde kann gegenüber Nordwelt schriftlich vorgeben, bis zu welcher
Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt
werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze
erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht
mehr möglich.
14. Datenschutz
14.1
Nordwelt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines
Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die
Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken
erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter
Datenschutzhinweise abrufbar
14.2
Nordwelt weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem
derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf
Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst
Sorge.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, Kappeln (Nordwelt marketing) und Heikendorf (Nordwelt digital).
Nordwelt ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Nordwelt auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus
ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum
Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
15.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
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